Quellensteuer

Einige P2P-Plattformen, insbesondere aus Lettland, ziehen auf Zinserträge eine gesetzliche Quellensteuer direkt an der Quelle ab, meist in Höhe von 5 Prozent. Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen lässt sich diese im Rahmen der deutschen Steuererklärung in der Regel auf die Kapitalertragssteuer anrechnen, sodass es normalerweise nicht zu einer doppelten Besteuerung kommt. Ob und in welcher Höhe eine Plattform Quellensteuer einbehält, ist jeweils auf der einzelnen Plattformseite vermerkt.