Rückkaufgarantie

Bei einer Rückkaufgarantie (englisch: Buyback) verpflichtet sich in der Regel nicht die Plattform selbst, sondern der jeweilige Kreditgeber, einen in Verzug geratenen Kredit zurückzukaufen. Ist ein Kredit über einen bestimmten Zeitraum, meist 30 bis 60 Tage, in Verzug, tritt bei den meisten Anbietern diese Rückkaufgarantie in Kraft. Dabei werden der investierte Betrag inklusive aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt. Wichtig zu wissen: Eine Rückkaufgarantie ist immer nur so belastbar wie die finanzielle Stabilität des dahinterstehenden Kreditgebers – gerät dieser selbst in Schieflage, kann die Garantie trotz vertraglicher Zusage ins Leere laufen. Siehe auch Klumpenrisiko und Kreditunternehmensrisiko.