Nachrangdarlehen (qualifizierte Nachrangklausel)

Bei einem Nachrangdarlehen tritt der Anleger im Rang hinter andere Gläubiger zurück, seine Forderung wird also erst nach vorrangigen Ansprüchen bedient. Eine sogenannte qualifizierte Nachrangklausel geht noch weiter: Sie knüpft die Rückzahlung zusätzlich an Bedingungen, etwa dass diese die Zahlungsfähigkeit des Schuldners nicht gefährden darf. Solche Klauseln werden von manchen Anbietern genutzt, um eine Einordnung als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft nach dem Kreditwesengesetz zu vermeiden. Deutsche Gerichte haben zu intransparent formulierte Nachrangklauseln in der Vergangenheit aber wiederholt für unwirksam erklärt, siehe auch Regulierungsrisiko.